01
B/BA
Kraftfahrzeuge bis max. 3.500 kg zulässige Gesamtmassen (z.G.)² und Anhänger bis max. 750 kg z.G.², bis max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz. Gesamtmasse des Anhängers darf auch größer als 750 kg sein, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen² von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.
Der Fahrerlaubnisantrag
Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:
Die theoretische Ausbildung
Der Unterricht beinhaltet 12 Doppelstunden Grundstoff³ á 90 Minuten und 2 Doppelstunden Zusatzstoff³ á 90 Minuten. Wer schon einen Führerschein hat, braucht nur noch 6 Lektionen Grundstoff³ und den Zusatzstoff³.
Die praktische Ausbildung
1. Die Grundstufe (Grundkenntnisse für die Bedienung des Fahrzeuges)
2. Die Aufbaustufe (Bedienung des Fzg. auch unter schwierigen Bedingungen)
3. Die Leistungsstufe (Anwendung von gesetzl. Bestimmungen)
4. Die besonderen Ausbildungsfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten)
5. Die Reife- und Teststufe (selbständiges Fahren im Verkehr)
Die Anzahl der Übungsstunden, die in der Grund-, Aufbau-, Leistungs- und Reife- und Teststufe durchgeführt werden, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben. Sie hängen von den Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen ab.
Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen. Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.
02
B197
Wie läuft es ab?
Besondere Regelung der B 197 beachten!
03
BF17
So funktioniert der Führerschein mit 17 Jahren
04
BE
Anhänger oder Sattelanhänger für Zugfahrzeuge der Klasse B. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als 3.500 kg z.G.² betragen.
Der Fahrerlaubnisantrag
Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:
Die Ausbildung
Da keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgesehen ist, kann gleich mit Praxis begonnen werden.
Die Anzahl der praktischen Übungsstunden, die zum Erlernen der Grundkenntnisse im Umgang mit einem großen Anhänger dienen, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben. Sie hängen von den Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen ab.
Die besonderen Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens:
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen. Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.
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