01

B/BA

Kraftfahrzeuge bis max. 3.500 kg zulässige Gesamtmassen (z.G.)² und Anhänger bis max. 750 kg z.G.², bis max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz. Gesamtmasse des Anhängers darf auch größer als 750 kg sein, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen² von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

Der Fahrerlaubnisantrag
Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:

  • Sehtest (Optiker), nicht älter als 2 Jahre
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis 1. Hilfe
  • Gültiger Personalausweis (Reisepass nur in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung)

Die theoretische Ausbildung
Der Unterricht beinhaltet 12 Doppelstunden Grundstoff³ á 90 Minuten und 2 Doppelstunden Zusatzstoff³ á 90 Minuten. Wer schon einen Führerschein hat, braucht nur noch 6 Lektionen Grundstoff³ und den Zusatzstoff³.

Die praktische Ausbildung
1. Die Grundstufe (Grundkenntnisse für die Bedienung des Fahrzeuges)

2. Die Aufbaustufe (Bedienung des Fzg. auch unter schwierigen Bedingungen)

3. Die Leistungsstufe (Anwendung von gesetzl. Bestimmungen)

4. Die besonderen Ausbildungsfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten)

5. Die Reife- und Teststufe (selbständiges Fahren im Verkehr)

Die Anzahl der Übungsstunden, die in der Grund-, Aufbau-, Leistungs- und Reife- und Teststufe durchgeführt werden, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben. Sie hängen von den Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen ab.

Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen. Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.

02

B197

Wie läuft es ab?

  • Beantragung der Fahrerlaubnis Kl. B mit Schlüsselzahl 197
  • Theoretische Ausbildung und Prüfung der Kl. B wie gehabt
  • Praktische Ausbildung auf einem Pkw mit Automatik-Getriebe
  • mind. 10 Fahrstunden á 45 Minuten im Rahmen der praktischen Ausbildung auf einem Pkw mit Schaltwagen
  • mind. 15-minütige Fahrt als Kompetenzcheck zur Nachweiserbringung „zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt ist“
  • Praktische Prüfung auf einem Pkw mit Automatik-Getriebe
  • Die Fahrerlaubnis Kl. B wir erteilt mit Schlüsselzahl 197 und berechtigt zum Führen von Kfz bis 3,5t z.G.* mit Schalt-, oder Automatik-Getriebe

Besondere Regelung der B 197 beachten!

  • Die Schlüsselzahl 197 hat im Ausland keine Bedeutung. Die Fahrerlaubnis ist auch im Ausland gültig.
  • Bei Erweiterung auf die Kl. BE, oder einer Lkw / Bus Klasse, erfolgt die Automatikbeschränkung mit Schlüsselzahl 78, sofern die praktische Prüfung der Erweiterungsklasse auf ein Automatikfahrzeug abgelegt wird
  • Bei bestehender Fahrerlaubnis Kl. B mit Schlüsselzahl 78, kann die Fahrerschulung (mind. 10 Fahrstunden á 45 Minuten) mit Kompetenzcheck für die Schlüssel 197 angewendet werden
  • Wortlaut SZ 197: Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert (§ 17a FeV)

03

BF17

So funktioniert der Führerschein mit 17 Jahren
 

  • Fahrschüler/in durchlaufen die komplette Ausbildung in Theorie und Praxis (Beginn frühestens ab 16 ½ Jahren, Theorieprüfung frühestens 3 Monate und Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich).
  • Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird die Prüfbescheinigung (ohne Passbild) mit der Vollendung des 17. Lebensjahres ausgehändigt. Nun beginnt die Probezeit. Der Personalausweis/Reisepass muss stets mitgeführt werden.
  • Das Fahren mit dem PKW ist nur mit einem Begleiter möglich, dieser darf die 0,5 Promille-Grenze nicht übersteigen. Bei Missachtung, droht Entzug der Fahrerlaubnis.
    Aber: die miterteilten Klassen AM und L dürfen ohne Begleiter gefahren werden, da hierfür das Mindestalter erreicht ist.
  • Es darf nur in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich gefahren werden. Wird ohne Begleitperson gefahren, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darf ohne Begleitperson gefahren werden.
  • Spätestens 3 Monate nach dem 18. Geburtstag muss bei der Führerscheinstelle die Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein getauscht werden.

04

BE

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Führerschein mit 17)
  • Vorbesitz Kl. B oder beantragt
  • nur Praxisprüfung
  • Beginn jederzeit möglich

Anhänger oder Sattelanhänger für Zugfahrzeuge der Klasse B. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als 3.500 kg z.G.² betragen.

Der Fahrerlaubnisantrag
Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:

  • Sehtest (Optiker), nicht älter als 2 Jahre
  • Biometrisches Passbild

Die Ausbildung
Da keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgesehen ist, kann gleich mit Praxis begonnen werden.

Die Anzahl der praktischen Übungsstunden, die zum Erlernen der Grundkenntnisse im Umgang mit einem großen Anhänger dienen, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben. Sie hängen von den Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen ab.

Die besonderen Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens:
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen. Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.

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